Aktuelles:

Pauschalförderung 2012

Die Antragsformulare für die Pauschalförderung 2012 sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:
>>Örtliche/regionale Selbsthilfegruppen
>>Landesorganisationen der Selbsthilfe

 
Ausnahmeregelung Konto für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen

(08.08.2011)
Ausnahmeregelung Konto (PDF, 21 kb)

 

Gemeinsame Presseinformation

(18.11.2010)
Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen auch 2011 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich (PDF, 36 kb)


Kontakt:

LAG KISS RLP
c/o SEKIS Trier
z.Hd. Carsten Müller-Meine (Sprecher der LAG KISS RLP)
Adresse:
Balduinstraße 6, 54290 Trier
Tel.: +49 651 / 141180
Fax: +49 651 / 9917688
Email: Carsten.Mueller-Meine(at)sekis-trier.de

 

 

 

Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es zwei parallele Förderstränge, einmal die Gemeinschaftsförderung und einmal die kassenindividuelle Förderung, so sieht es § 20 c SGB V vor. Mindestens 50 % der vorgesehenen Gelder für die Selbsthilfeförderung müssen in die Gemeinschaftsförderung fließen.

Regionale Selbsthilfegruppen, Bundes-, Landesorganisationen und die Kontaktstellen stellen jeweils nur noch einen Antrag, um aus diesem Fördertopf bezuschusst zu werden. Die Gemeinschaftsförderung ist ausschließlich als pauschale Förderung vorgesehen. Die Kassen in Rheinland-Pfalz haben sich in diesem Zusammenhang zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen, in dem Vertreter der Selbsthilfe beratend mitwirken. In Rheinland-Pfalz hatte 2008 der VdAK/AEV die Federführung übernommen, 2009 die AOK Rheinland-Pfalz, 2010 und 2011 die IKK Südwest. 2012 und 2013 wird die AOK Rheinland-Pfalz wieder diese Aufgabe ausfüllen.

Die Antragsfrist wird für das Jahr 2012 der 31.01. sein. Die neuen Antragsformulare sind unterschiedlich für Landesorganisationen und für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen. Sie sind über die AOK Rheinland-Pfalz und über die zuständigen Selbsthilfekontaktstellen erhältlich oder können hier heruntergeladen werden:
Pauschalförderung auf Ortsebene
Pauschalförderung auf Landesebene

Neben der pauschalen Selbsthilfeförderung können und sollen Sie aber auch wie bisher bei Ihrer Krankenkasse vor Ort Projektförderanträge stellen.

Da hier voraussichtlich genauso viele Mittel wie bei der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zur Verfügung stehen, ist es sehr empfehlenswert, wie bisher gezielt Projekte zu beantragen. Dies geht nur vor Ort und mit den kasseneigenen Formularen, die Sie bei jeder Kasse direkt erhalten. Die Fördersumme richtet sich immer nach dem Bedarf des Antragstellers.

Weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Selbsthilfekontaktstelle.