Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass für die Pauschalförderung eine Antragsfrist gilt: Alle Anträge für das laufende Förderjahr müssen spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres bei der federführenden Krankenkasse eingegangen sein.

Hier finden Sie das Antragsformular für die Pauschalförderung auf Landesebene 2012 (Pdf beschreibbar, 360 kb).

Pauschalförderung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten Pauschalförderung.
Die Gelder können die Selbsthilfeeinrichtungen beispielsweise für nachfolgende Maßnahmen verwenden:

  • Raummiete für die regelmäßigen Gruppentreffen
  • Qualifizierungsmaßnahmen der GruppenleiterInnen, die im Zusammenhang mit der originären Selbsthilfearbeit stehen wie zum Beispiel Schulungen zu Themen wie Organisation, Buchhaltung, Antragsverfahren, Rhetorik usw.
  • Büroaufwendungen (PC, Drucker, Porto- und Telefongebühren, Kopierkosten, Raumnutzung etc.)
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Mitgliederrundbriefe, Pflege eines bestehenden Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Verbandsmedien)
  • Durchführung von Gremiensitzungen gemäß der Satzung
  • Förderfähige Fahrtkosten

Für die Pauschalförderung gilt das Ein-Ansprechpartner-Modell, d.h. die pauschalen Mittel müssen nur bei einer federführenden Krankenkasse beantragt werden. Diese Federführung wechselt turnusgemäß. Die Pauschalförderung nennt man auch kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung.

Federführer 2012 und 2013 ist die AOK Rheinland-Pfalz.

Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK-Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr.30
67304 Eisenberg
Tel.: 0 63 51/ 403-478, -407 und -477
Fax: 0 63 51/ 403-710
Email: petra.sandmann-gilles(at)rp.aok.de, martina.ebener(at)rp.aok.de, klaus.wilms(at)rp.aok.de