Projektförderung
Unter Projektförderung versteht man „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das bedeutet, dass also Krankenkassen zu bestimmten Themenstellungen gezielte Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern können.
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit „ja“ beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:
- Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
- Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
- Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
- Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
- Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
- Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?
Projekte sind zum Beispiel:
- Erstellung neuer Veröffentlichungen
- Durchführung von Selbsthilfetagen/ Veranstaltungen/ Fachtagungen
(Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.) - Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
- Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
- Erstellung von Ausstellungsmaterialen für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
- Digitalisierung von Medien
- Aufbau einer Homepage
Anträge auf Projektförderung können grundsätzlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hier gibt es kein Ein-Ansprechpartner-Modell. Daher nennt man die Projektförderung auch kassenindividuelle Förderung.
Projektanträge sind ganzjährig möglich (Ausnahmen möglich). Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass alle Mittel bereits verausgabt sind.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz kassenindividuell fördern und welche nicht und ob bestimmte Voraussetzungen an eine Förderung geknüpft sind.
Kurzübersicht Kassenindividuelle (Projekt-) Förderung nach §20 c SGB V für 2012
Name der Krankenkasse/ des Verbandes | Förderung Landesorganisationen der Selbsthilfe | Anmerkungen |
|---|---|---|
AOK | Ja | ------- |
Barmer GEK | Ja | ------- |
BKK | Ja | ------- |
DAK-Gesundheit | Ja | ------- |
HEK - Hanseatische Krankenkasse | Keine Angaben | ------- |
hkk | Keine Angaben | ------- |
IKK Südwest | Ja | ------- |
KKH-Allianz (Ersatzkasse) | Ja | ------- |
Knappschaft | Ja | ------- |
LKK | Ja | ------- |
Techniker Krankenkasse (TK) | Ja | ------- |
vdek | Nein | ------- |
Bei allen Fragen zur Projektförderung können Sie sich an die jeweilige Krankenkasse wenden oder sprechen Sie einfach Ihre zuständige Selbsthilfekontaktstelle direkt an.