Antragsformulare

Hier finden Sie die Antragsformulare und Kontaktadressen der jeweiligen Krankenkasse zur kassenindividuellen Förderung.

Kontaktadressen für die Antragstellung 2012 (PDF, 25 kb)

BKK Geschäftsstellen (PDF, 1,65 Mb)

 
Antragsvordrucke für Landesorganisationen der Selbsthilfe:

AOK (PDF, 304 kb)

BKK (DOC, 200 kb)

DAK (PDF, 183 kb)

IKK (DOC, 70 kb)

LKK (DOC, 202 kb)

TK (PDF, 50 kb)

Barmer GEK (DOC, 403 kb)
Bitte reichen Sie mit dem Antrag 2012 den Verwendungsnachweis über die Fördermittel 2011 (DOC, 132 kb) mit den entsprechenden Belegen, dem Bericht des Kassenprüfers über die Ein- und Ausgaben und den Jahresbericht ein.

 

Projektförderung

Unter Projektförderung versteht man „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das bedeutet, dass also Krankenkassen zu bestimmten Themenstellungen gezielte Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern können.

Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit „ja“ beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:

  • Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
  • Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
  • Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
  • Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
  • Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
  • Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?

Projekte sind zum Beispiel:

  • Erstellung neuer Veröffentlichungen
  • Durchführung von Selbsthilfetagen/ Veranstaltungen/ Fachtagungen
    (Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.)
  • Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
  • Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
  • Erstellung von Ausstellungsmaterialen für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
  • Digitalisierung von Medien
  • Aufbau einer Homepage

Anträge auf Projektförderung können grundsätzlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hier gibt es kein Ein-Ansprechpartner-Modell. Daher nennt man die Projektförderung auch kassenindividuelle Förderung.

Projektanträge sind ganzjährig möglich (Ausnahmen möglich). Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass alle Mittel bereits verausgabt sind.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz kassenindividuell fördern und welche nicht und ob bestimmte Voraussetzungen an eine Förderung geknüpft sind.

Kurzübersicht Kassenindividuelle (Projekt-) Förderung nach §20 c SGB V für 2012

 

Name der Krankenkasse/ des Verbandes

Förderung Landesorganisationen der Selbsthilfe

Anmerkungen

AOK

Ja

-------

Barmer GEK

Ja

-------

BKK

Ja

-------

DAK-Gesundheit

Ja

-------

HEK - Hanseatische Krankenkasse

Keine Angaben

-------

hkk

Keine Angaben

-------

IKK Südwest

Ja

-------

KKH-Allianz (Ersatzkasse)

Ja

-------

Knappschaft

Ja

-------

LKK

Ja

-------

Techniker Krankenkasse (TK)

Ja

-------

vdek

Nein

-------

 

Bei allen Fragen zur Projektförderung können Sie sich an die jeweilige Krankenkasse wenden oder sprechen Sie einfach Ihre zuständige Selbsthilfekontaktstelle direkt an.