Pauschalförderung
Sie dient der Absicherung der originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wie zum Beispiel:
- Raummiete für die regelmäßigen Gruppentreffen
- Qualifizierungsmaßnahmen der GruppenleiterInnen, die im Zusammenhang mit der originären Selbsthilfearbeit stehen wie zum Beispiel Schulungen zu Themen wie Organisation, Buchhaltung, Antragsverfahren, Rhetorik usw.
- Büroaufwendungen (PC, Drucker, Porto- und Telefongebühren, Kopierkosten, Raumnutzung etc.)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Mitgliederrundbriefe, Pflege eines bestehenden Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Verbandsmedien)
- Durchführung von Gremiensitzungen gemäß der Satzung
- Förderfähige Fahrtkosten
Für die Pauschalförderung gilt das Ein-Ansprechpartner-Modell, d.h. die pauschalen Mittel müssen nur bei einer federführenden Krankenkasse beantragt werden. Diese Federführung wechselt turnusgemäß. Die Pauschalförderung nennt man auch kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung.
Federführer 2012 und 2013 ist die AOK Rheinland-Pfalz.
Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK-Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr.30
67304 Eisenberg
Tel.: 0 63 51/ 403-478, -407 und -477
Fax: 0 63 51/ 403-710
Email: petra.sandmann-gilles(at)rp.aok.de, martina.ebener(at)rp.aok.de, klaus.wilms(at)rp.aok.de