Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass für die Pauschalförderung eine Antragsfrist gilt: Alle Anträge für das laufende Förderjahr müssen spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres bei der federführenden Krankenkasse eingegangen sein.

Hier finden Sie das Antragsformular für die Pauschalförderung auf Ortsebene 2012 (Pdf beschreibbar, 330 kb).

Pauschalförderung

Sie dient der Absicherung der originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wie zum Beispiel:

  • Raummiete für die regelmäßigen Gruppentreffen
  • Qualifizierungsmaßnahmen der GruppenleiterInnen, die im Zusammenhang mit der originären Selbsthilfearbeit stehen wie zum Beispiel Schulungen zu Themen wie Organisation, Buchhaltung, Antragsverfahren, Rhetorik usw.
  • Büroaufwendungen (PC, Drucker, Porto- und Telefongebühren, Kopierkosten, Raumnutzung etc.)
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Mitgliederrundbriefe, Pflege eines bestehenden Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Verbandsmedien)
  • Durchführung von Gremiensitzungen gemäß der Satzung
  • Förderfähige Fahrtkosten

Für die Pauschalförderung gilt das Ein-Ansprechpartner-Modell, d.h. die pauschalen Mittel müssen nur bei einer federführenden Krankenkasse beantragt werden. Diese Federführung wechselt turnusgemäß. Die Pauschalförderung nennt man auch kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung.

Federführer 2012 und 2013 ist die AOK Rheinland-Pfalz.

Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK-Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstr.30
67304 Eisenberg
Tel.: 0 63 51/ 403-478, -407 und -477
Fax: 0 63 51/ 403-710
Email: petra.sandmann-gilles(at)rp.aok.de, martina.ebener(at)rp.aok.de, klaus.wilms(at)rp.aok.de