Informationen zur Corona-Situation
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Situation der Selbsthilfe-Gruppentreffen in Rheinland-Pfalz. Sie ist in § 2 Abs. 7 der aktuellen Corona-Bekämpfungs-Verordnung wie folgt geregelt:
Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen, die einem Wohlfahrtsverband der LIGA der Freien Wohlfahrts-pflege in Rheinland-Pfalz e. V. angehören oder in den Datenbanken der Mitglieder der LAG KISS geführt werden und der Bewältigung einer psychischen Belastungssituation, der Bewältigung einer eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines Angehörigen dienen, sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
WICHTIG: Bitte folgen Sie zukünftig dem unten zur Verfügung gestellten Link. Hierüber können Sie sich jederzeit selbst ein Bild machen, ob und wie sich Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz treffen dürfen. Dies ist insofern wichtig, da Sie unabhängig von unseren Rundschreiben selbstbestimmt über ihre Grup-pentreffen entscheiden können.