Corona: Selbsthilfegruppen können sich treffen
Selbsthilfegruppen in Zeiten der Pandemie - Klarstellung erreicht
In den vergangenen Wochen hat unser hauptamtlicher Vorstand, Andreas Schleimer, in seiner Funktion als Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen (LAG KISS) viele Gespräche mit der Landesregierung geführt, um eine Klarstellung für Selbsthilfegruppen während des zweiten Lockdowns zu erreichen.
Paragraph 2, Absatz 7
Das Ergebnis mündete Anfang Dezember in die Verordnung. Auch in der aktuellen fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung ist unter § 2 Absatz 7 geregelt: „Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen, die einem Wohlfahrtsverband der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. angehören oder in den Datenbanken der Mitglieder der LAG KISS geführt werden und der Bewältigung einer psychischen Belastungssituation, der Bewältigung einer eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines Angehörigen dienen, sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.“
Treffen unter Einhaltung der AHA-Regeln
Grundsätzlich sind fast alle Gruppen in der Stadt Trier und den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Kusel, Trier-Saarburg und Vulkaneifel in der Datenbank der SEKIS Trier gelistet. Damit haben wir eine Klarstellung erreicht, dass Treffen aller Gruppen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln zulässig sind. Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher sind für die Einhaltung der Abstandsregeln, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung verantwortlich.
Selbsthilfe ist ein Angebot mit langer Tradition, das vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder lebt und erheblich dazu beiträgt, vielen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. "Es freut uns, wenn Institutionen und Träger die essentielle Arbeit der Gruppen unterstützen und Räumlichkeiten für Treffen bereitstellen, sofern diese den Anforderungen entsprechen“, sagt Andreas Schleimer.