Förderung
Krankenkassen fördern die Selbsthilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Die Förderung gliedert sich in zwei Stränge:
Zum einen in die Gemeinschaftsförderung und zum anderen in die kassenindividuelle Förderung - das gibt Paragraf 20h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.
70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel fließen in die Pauschalförderung, maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- 2010 und 2011 die IKK Südwest
- 2009 die AOK Rheinland-Pfalz
- 2008 der vdek
Sie brauchen Hilfe beim Stellen des Antrags?
Dann wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Selbsthilfe-Kontaktstelle.
Der Leitfaden gültig bis 31.Dezember 2020
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung beschlossen.
Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß Paragraf 20h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vom 10. März 2000 - in der Fassung vom 11. Juli 2019 - stellen wir Ihnen als barrierefreie Version zur Verfügung. Der Leitfaden ist gültig ab 01.Januar 2020!
Der neue Leitfaden - gültig ab 1. Januar 2021
Gemeinsame Presseinformation der Krankenkassen
Bitte lesen Sie hier:
Antragsformulare Pauschalförderung 2021
Liebe Selbsthilfe-Engagierte,
bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Alle Anträge müssen als Originale eingereicht werden.
- Die Tabellen (Anlagen 3a-c) lassen sich bequem bearbeiten; sie können beschriftet, ausgedruckt und abgespeichert werden.
- Ausführlicher Förderantrag für Selbsthilfegruppen über 1000 Euro
- Anlage 3a zum Gruppen-Antrag
- Anlage 3b zum Gruppen-Antrag
- Vereinfachter Förderantrag für Selbsthilfegruppen bis 1000 Euro
- Anlage 3c zum Gruppen-Antrag - Klinikbesuch
- Antrag Gruppenneugründung 2021
- Förderantrag für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
- Anlage 3
Hier finden Sie Merkblätter zur Pauschalförderung 2021
- Merkblatt 1: Mittelverwendungsnachweis
- Merkblatt 2: Mietkosten und Nebenkosten
- Merkblatt 3a: Büromaterial und Büroanschaffungen - Gruppen
- Merkblatt 3b: Büromaterial und Büroanschaffungen - Landesebene
- Merkblatt 4: Öffentlichkeitsarbeit
- Merkblatt 5: Telefon- und Internetgebühren
- Merkblatt 6: Vortragsveranstaltungen und Selbsthilfetage
- Merkblatt 7: Überregionale Gremien und Delegiertenversammlungen
- Merkblatt 8: Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
- Merkblatt 9: Fahrt- und Reisekosten
- Merkblatt 10: Nicht förderfähige Ausgaben
- Merkblatt 1: Mittelverwendungsnachweis
- Merkblatt 2: Mietkosten
- Merkblatt 3a: Büromaterial und Büroanschaffungen (Gruppen)
- Merkblatt 4: Öffentlichkeitsarbeit
- Merkblatt 5: Telekommunikation
- Merkblatt 6: Vortragsveranstaltungen und Selbsthilfetage
- Merkblatt 7: Überregionale Gremien, Delegiertenversammlungen
- Merkblatt 8: Tagungen und Kongresse
- Merkblatt 9: Fahrt- und Reisekosten
- Merkblatt 10: Nicht förderfähige Ausgaben
- Anträge von Selbsthilfegruppen müssen bis spätestens 28. Februar 2021
- Anträge von Selbsthilfeorganisationen bis spätesten 31. Januar 2021
- Anträge bei Gruppenneugründungen sind das ganze Jahr über möglich.
> fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original
eingereicht werden.
Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstraße 30
67 304 Eisenberg
Tel.: 02 61 - 39 04 - 2 40
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de
Projektförderung
Unter Projektförderung versteht man „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das heißt, Krankenkassen können zu bestimmten Themenstellungen gezielt Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern.
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:
- Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
- Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
- Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
- Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
- Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
- Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?
Projekte sind zum Beispiel:
- Erstellung neuer Veröffentlichungen
- Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
- Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
- Erstellung von Ausstellungsmaterialen für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
- Digitalisierung von Medien
- Aufbau einer Homepage
Anträge auf Projektförderung können grundsätzlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hier gibt es kein Ein-Ansprechpartner-Modell. Daher nennt man die Projektförderung auch kassenindividuelle Förderung.
Projektanträge sind ganzjährig möglich (Ausnahmen möglich). Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass alle Mittel bereits verausgabt sind.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz kassenindividuell fördern und welche nicht und ob bestimmte Voraussetzungen an eine Förderung geknüpft sind.
Kurzübersicht Kassenindividuelle (Projekt-) Förderung nach §20 h SGB V
Hier finden Sie Anträge zur Projektförderung für Gruppen und Organisationen
- AOK Antrag Projektförderung 2021
- IKK Suedwest Antrag für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
- IKK Suedwest Antrag für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen
- Knappschaft Antrag für Selbsthilfeorganisationen/Kontaktstellen auf Landes...
- Knappschaft Anlage 1 Sturkturerhebungsbogen
- Knappschaft Anlage 2 Datenverwendungserklärung
- Knappschaft Anlage 3 Erklärung Wahrung Neutralität und Unabhängigkeit
- Knappschaft Antrag für Selbsthilfegruppen
- Knappschaft Anlage 1 Erklärung Kontoinhaber
- Knappschaft Anlage 2 Datenverwendungserklärung
- Antrag 2020 für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
- BKK Antrag für Landesorganisationen der Selbsthilfe