In der Website suchen

HIER FINDEN SIE HILFE

AhrweilerAlten-kirchenAlzey-WormsBadDürk-heimBadKreuznachBernkastel-WittlichBirkenfeldCochem-ZellDonners-bergkreisEifelkreisBitburg-PrümKaisers-lauternKuselMainz-BingenMayen-KoblenzNeuwiedRhein-Hunsrück-KreisRhein-Lahn-KreisSüdl.Wein-str.Südwest-pfalzTrier-SaarburgVulkan-eifelWester-waldkreis123456789101112AB
Zum Hauptinhalt springen

Tel.: 06323 - 989924    |    E-Mail: info@kiss-pfalz.de

So können Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz gefördert werden

Krankenkassen fördern die Selbsthilfe

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.

Die Förderung gliedert sich in zwei Stränge:
Zum einen in die Gemeinschaftsförderung und zum anderen in die kassenindividuelle Förderung - das gibt Paragraf 20h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.

70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel fließen in die Pauschalförderung, maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. 

  • Die Kassen in Rheinland-Pfalz haben sich zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Vertreter der Selbsthilfe wirken dort beratend mit.
  • In Rheinland-Pfalz hatten die Federführung bis heute übernommen:
  • seit 2012 die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
    2010 und 2011 die IKK Südwest
    2009 die AOK Rheinland-Pfalz
    2008 der vdek

Antragsformulare Pauschalförderung 2023

Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Rheinland-Pfalz

 

Umwidmung, Verrechnung, Nachweise 2023

Merkblätter zur Pauschalförderung 2023

ANTRAGSFRISTEN - BITTE BEACHTEN SIE:

  • Anträge von Selbsthilfegruppen müssen bis spätestens 28. Februar 2023 eingereicht werden,
  • Anträge von Selbsthilfeorganisationen bis spätesten 31. Januar 2023.
  • Die Anträge müssen fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original eingereicht werden.
  • Anträge bei Gruppenneugründungen sind unterjährig möglich.

 

Anträge auf Pauschalförderung bitte  nur hier abgeben:

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Markt und Service

Rizzastr. 11, 56068 Koblenz

Telefon: 0261 3904-240
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de

Projektförderung

Unter Projektförderung versteht man „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das heißt, Krankenkassen können zu bestimmten Themenstellungen gezielt Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern.
 
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:

  • Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
  • Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
  • Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
  • Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
  • Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
  • Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?

Projekte sind zum Beispiel:

  • Erstellung neuer Veröffentlichungen
  • Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
  • Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
  • Erstellung von Ausstellungsmaterialen für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
  • Digitalisierung von Medien
  • Aufbau einer Homepage

Anträge auf Projektförderung können grundsätzlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hier gibt es kein Ein-Ansprechpartner-Modell. Daher nennt man die Projektförderung auch kassenindividuelle Förderung.
 
Projektanträge sind ganzjährig möglich (Ausnahmen möglich). Es empfiehlt sich, die Anträge so früh wie möglich zu stellen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass alle Mittel bereits verausgabt sind.
 
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz kassenindividuell fördern und welche nicht und ob bestimmte Voraussetzungen an eine Förderung geknüpft sind.
Kurzübersicht Kassenindividuelle (Projekt-) Förderung nach §20 h SGB V

Hier finden Sie Anträge zur Projektförderung für Gruppen und Organisationen:

Telefonische Sprechzeiten

0 63 23 / 98 99 24

Montag 17:00-19:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 10:00-16:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr

Kontakt

KISS Pfalz, Selbsthilfetreff Pfalz e.V.

Kirchberg 18
67483 Edesheim

Tel.: 06323 - 989924
Fax: 06323 - 7040750
E-Mail: info@kiss-pfalz.de